Kampfsportschule Buxtehude - Sankikan Martial Arts

Die Kampfsportschule in Buxtehude für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Kündigungen bedürfen immer der Schriftform in Brief oder Email. Eine Kündigung wird immer zum letzten Tag des letzten Vertragsmonats wirksam.
2. Die Sportschule ist berechtigt dem Mitglied aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Gewalttätigkeiten, Zahlungsverzug der Beiträge von mehr als 30 Tagen.
3. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der ersten Zahlung. Es besteht die Möglichkeit Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 und 12 Monaten abzuschließen.
4. Die Sportschule kündigt eine Veränderung der Mitgliedsbeiträge, durch Aushang in den Trainingsräumen an.
5. Bei „Nichtteilnahme“ am Training ist der Schüler nicht berechtigt den Monatsbeitrag herabzusetzen oder auszusetzen.
6. Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft, was ein Training für längere Zeit nicht möglich macht, besteht ein Sonderkündigungsrecht hierfür ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Alternativ kann ein ruhen des Vertrags ohne anfallenden Beitrag vereinbart werden.
7. Während der Weihnachtsferien und allgemeinen Feiertagen, Renovierungsarbeiten, sowie bei Urlaub des Trainers, bei Krankheit des Trainers oder bei Anordnung einer Behörde bleibt die Sportschule geschlossen, eine Betragsbefreiung besteht für diese Zeit nicht.
8. Das Training kann zeitlich und /oder räumlich verlegt werden.
9. Bei Schließung der Kampfsportschule erlöschen alle Mitgliedsverträge und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
10. Das Mitglied verpflichtet sich die Verhaltensregeln einzuhalten und den Anweisungen des / der Ausbilder Folge zu leisten.
11. Eine Unfallversicherung ist Sache des Mitgliedes. Die Sportschule haftet nicht für Unfälle die nicht durch die Sportschule verursacht wurden, sowie beschädigtes Material. Eine Haftung für verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände wird ausgeschlossen. Jedes Mitglied muss krankenversichert sein.
12. Jedes Mitglied hat sich/sein Kind regelmäßig auf Sporttauglichkeit untersuchen zu lassen. Schwerwiegende Erkrankungen sind der Sportschule anzuzeigen. Im Krankheitsfall oder unter Medikamenten-, Alkohol-, Drogeneinfluss wird nicht am Unterricht teilgenommen.
13. Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
14. Bei Änderung der Rechtsform / Verlegung der Sportstätte innerhalb einer Gemeinde ist der Schüler nicht zur Sonderkündigung berechtigt.
15. Bei Rücklastschriften wird ein Kostenbeitrag von 7,50 € erhoben.
Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden pro Stück mit 2,50€ berechnet. Inkassokosten sind durch den Vertragsnehmer zu tragen.
16. Sollte eine der oben angegebenen Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. 

    E-Mail
    Anruf